Ob Ihr Wintergarten eine Baugenehmigung braucht, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: dem Bundesland, in dem Sie bauen, und der Größe sowie Nutzung des geplanten Anbaus. Ein unbeheizter Kaltwintergarten mit 25 m² Grundfläche kann in manchen Bundesländern verfahrensfrei sein, während dasselbe Bauvorhaben anderswo einen vollständigen Bauantrag erfordert. Dieser Ratgeber zeigt, welche Regeln wo gelten — und wie Sie vor dem Baustart Klarheit bekommen.
Grundsätzlich ja — ein Wintergarten ist baurechtlich ein Anbau, der die Grundfläche und den umbauten Raum eines Gebäudes vergrößert. Damit fällt er unter die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes, und die sieht für bauliche Anlagen zunächst eine Genehmigungspflicht vor. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings wichtige Ausnahmen: Jede Landesbauordnung enthält einen Katalog sogenannter verfahrensfreier oder genehmigungsfreier Vorhaben. Kleine, unbeheizte Wintergärten stehen in mehreren Bundesländern auf dieser Liste.

Wichtig zu verstehen: „Verfahrensfrei“ bedeutet nicht „regelfrei“. Auch ein genehmigungsfreier Wintergarten muss alle baurechtlichen Anforderungen einhalten — also Abstandsflächen, die Vorgaben des Bebauungsplans, Statik und Wärmeschutz. Sie sparen sich lediglich das Genehmigungsverfahren beim Bauamt, nicht die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften. Wer unsicher ist, ob sein Bauvorhaben zulässig ist, kann mit einer Bauvoranfrage vorab eine Einschätzung der Baubehörde einholen.
Eine bundesweit einheitliche Antwort gibt es nicht — die Grenzwerte legt jedes Bundesland selbst fest. Wo eine ausdrückliche Freistellung existiert, liegt die Grenze meist bei 20 bis 30 m² Grundfläche; einige Länder begrenzen stattdessen den Rauminhalt (40 bis 75 m³). Hier der Überblick über alle 16 Bundesländer — von uns im Juli 2026 gegen die aktuellen Landesbauordnungen geprüft, jeweils mit Fundstelle. Trotzdem gilt: vereinfacht und ohne Gewähr, verbindlich ist immer nur das aktuelle Landesrecht und die Auskunft Ihres Bauamts:
| Bundesland | Regelung für Wintergärten (vereinfacht, Stand Juli 2026) |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Als unbeheizter Vorbau ohne Aufenthaltsräume bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei (nur Innenbereich, § 50 LBO + Anhang) |
| Bayern | Über die Gebäude-Freistellung bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt möglich (nicht im Außenbereich, Art. 57 BayBO) — Einordnung von Anbauten ist Einzelfall |
| Berlin | Keine Freistellung — genehmigungspflichtig, meist im vereinfachten Verfahren (§ 61 BauO Bln) |
| Brandenburg | Unbeheizte Wintergärten bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei (§ 61 BbgBO) |
| Bremen | Unbeheizte Wintergärten bis 30 m² Grundfläche und 3,50 m Tiefe verfahrensfrei — eingeschossig, ohne Feuerstätte (§ 61 BremLBO 2024) |
| Hamburg | Keine Freistellung — genehmigungspflichtig, meist im vereinfachten Verfahren (Anlage 2 HBauO) |
| Hessen | Wintergärten bis 30 m² Grundfläche (Gebäudeklassen 1–3) genehmigungsfrei — mit Mitteilung an die Gemeinde und Standsicherheitsnachweis (Anlage zu § 63 HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Keine Freistellung — genehmigungspflichtig, meist im vereinfachten Verfahren (§ 61 LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Wintergärten bis 30 m² Grundfläche und 5 m Höhe verfahrensfrei, 3 m Grenzabstand (Anhang NBauO, neu seit 01.07.2025) |
| Nordrhein-Westfalen | Wintergärten bis 30 m² Grundfläche verfahrensfrei — Gebäudeklassen 1–3, 3 m Grenzabstand, nicht im Außenbereich (§ 62 BauO NRW, seit 2024) |
| Rheinland-Pfalz | Unbeheizte, ebenerdige Wintergärten bis 50 m³ umbauter Raum verfahrensfrei — Wohngebäude der Klassen 1–3, nicht im Außenbereich (§ 62 LBauO) |
| Saarland | Keine Freistellung — genehmigungspflichtig, meist im vereinfachten Verfahren (§ 61 LBO) |
| Sachsen | Nur über die Gebäude-Freistellung bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt (nicht im Außenbereich) für abgetrennte Kaltwintergärten — sonst genehmigungspflichtig (§ 61 SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Praktisch immer genehmigungspflichtig — Freistellung gilt nur für Gebäude bis 10 m² (§ 60 BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Keine Freistellung für Wintergärten — genehmigungspflichtig (§ 61 LBO 2024 stellt nur Gebäude ohne Aufenthaltsräume frei) |
| Thüringen | Unbeheizte Wintergärten bis 20 m² Grundfläche und 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei (§ 63 ThürBO 2024) |
Drei Einschränkungen gelten fast überall. Erstens: Die Freistellung greift meist nur für unbeheizte Wintergärten — sobald der Raum beheizt und zum Wohnen genutzt wird, entsteht ein Aufenthaltsraum mit strengeren Anforderungen. Zweitens: Im Außenbereich, also außerhalb geschlossener Ortslagen, entfallen die Erleichterungen praktisch immer. Drittens: Der Bebauungsplan geht vor. Wenn dieser Baugrenzen festlegt, die Ihr Anbau überschreiten würde, hilft auch die schönste Verfahrensfreiheit nichts.
Und falls Ihr Bundesland in der Tabelle ohne Freistellung dasteht: Das heißt nicht, dass der Wintergarten nicht gebaut werden kann — nur, dass ein Genehmigungsverfahren dazugehört. Für die meisten Wintergärten greift dabei das vereinfachte Verfahren mit überschaubaren Fristen und Unterlagen; die Statik und die Konstruktionszeichnungen dafür liefert der Hersteller zu (Details im Abschnitt zu den Bauantragsunterlagen weiter unten).
Nordrhein-Westfalen: Seit der Novelle der Bauordnung (in Kraft seit Anfang 2024) sind Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche ausdrücklich verfahrensfrei — bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, mit mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze und nicht im Außenbereich (§ 62 Abs. 1 BauO NRW). Viele ältere Ratgeber behaupten noch, in NRW sei jeder Wintergarten genehmigungspflichtig — das stimmt seit 2024 nicht mehr. Gemeint ist dabei der unbeheizte Glasanbau: Ein beheizter Wohnwintergarten gilt als Wohnraumerweiterung und bleibt genehmigungspflichtig. Abstandsflächen und Bebauungsplan gelten wie immer zusätzlich.
Niedersachsen: Hier ist die Wintergarten-Freistellung sogar noch jünger: Erst seit dem 1. Juli 2025 stellt der Anhang zur Landesbauordnung Wintergärten mit bis zu 30 m² Brutto-Grundfläche und 5 m Höhe verfahrensfrei — Bedingung ist ein Grenzabstand von mindestens 3 m zum Nachbargrundstück. Vorher gab es keine ausdrückliche Regelung, entsprechend veraltet sind viele ältere Ratgeber-Texte. Auch hier gilt: Das Vorhaben muss den bauplanungsrechtlichen Vorgaben entsprechen, und ein beheizter Wintergarten durchläuft weiterhin das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Der Vergleich zeigt das Muster: Die Grundlogik ähnelt sich, die Details ändern sich teils jährlich — genau deshalb lohnt der Blick in die aktuelle Landesbauordnung.
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Die Einstufung als Wohnraum ist der Punkt, an dem aus einem einfachen Glasanbau ein anspruchsvolles Bauvorhaben wird. Baurechtlich entscheidend ist, ob der Wintergarten als Aufenthaltsraum genutzt wird — also zum dauerhaften Wohnen, Arbeiten oder Essen. Indizien dafür sind eine feste Heizung, eine offene Verbindung zum Wohnhaus und eine ganzjährige Nutzung.
Ein Wohnwintergarten muss dann die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes an den Wärmeschutz erfüllen, was hochwertige Isolierverglasung und gedämmte Profile voraussetzt. Er zählt zur Wohnfläche des Hauses und ist in praktisch allen Bundesländern genehmigungspflichtig — unabhängig von der Größe. Ein Kaltwintergarten bleibt dagegen unbeheizt, dient als Puffer zwischen Haus und Garten und unterliegt deutlich milderen Regeln. Diese Unterscheidung sollten Sie treffen, bevor Sie Angebote einholen, denn sie bestimmt Konstruktion, Verglasung und Genehmigungsweg gleichermaßen.
Technisch ist die Umwandlung einer überdachten Terrasse in einen Wintergarten oft gut machbar — baurechtlich beginnt damit aber ein neues Verfahren. Denn aus einer offenen, untergeordneten Anlage wird ein geschlossener Raum, der Grundfläche und umbauten Raum des Gebäudes erweitert. Die frühere Genehmigung der Terrassenüberdachung deckt das nicht ab.
Es gelten dieselben Regeln wie beim Neubau eines Wintergartens: Bleibt der geschlossene Anbau unbeheizt und unter der Flächengrenze des Bundeslandes, kann er genehmigungsfrei sein. Wird er beheizt oder größer, ist ein Bauantrag nötig. Zusätzlich prüfenswert: Trägt das bestehende Terrassenfundament die neue Glaskonstruktion? Viele Terrassenplatten sind nicht frostfrei gegründet und für die Lasten einer Verglasung nicht ausgelegt. Ein Statik-Nachweis gehört bei der Umwandlung deshalb fast immer dazu, auch wenn formal keine Genehmigung erforderlich ist.
Die Gebühren der Baubehörde richten sich in den meisten Bundesländern nach der Bausumme — üblich sind etwa 0,5 Prozent der Baukosten, mit Mindestgebühren von 100 bis 200 Euro. Bei einem Wintergarten mit 25.000 Euro Baukosten liegt die reine Genehmigungsgebühr also grob bei 125 bis 400 Euro, je nach Gebührenordnung der Kommune.
Der größere Posten sind die Bauvorlagen: In fast allen Bundesländern muss ein bauvorlageberechtigter Planer — meist ein Architekt oder Bauingenieur — die erforderlichen Zeichnungen und Berechnungen erstellen und unterschreiben. Dafür sollten Sie je nach Aufwand 1.500 bis 3.000 Euro einplanen, inklusive Statik. Eine Bauvoranfrage vorab kostet zusätzlich meist 50 bis 200 Euro. Insgesamt bewegen sich die Genehmigungskosten damit typischerweise zwischen 2.000 und 3.500 Euro — ein Betrag, den Sie bei der Budgetplanung von Anfang an mitrechnen sollten.
Der Bauantrag wird beim zuständigen Bauamt eingereicht, in manchen Bundesländern über die Gemeinde. Die erforderlichen Unterlagen ähneln sich bundesweit:
Seriöse Wintergarten-Hersteller liefern die technischen Unterlagen wie Statik und Konstruktionszeichnungen zu — klären Sie vor Vertragsabschluss, welche Bauvorlagen im Angebot enthalten sind und was der Planer vor Ort ergänzen muss.
Hier lohnt Ehrlichkeit: Ein ohne erforderliche Genehmigung errichteter Wintergarten ist ein Schwarzbau — und der verjährt nicht. Die Baubehörde kann auch Jahre später einen Baustopp verhängen, ein Bußgeld festsetzen und im schlimmsten Fall den Rückbau anordnen. Die Bußgelder variieren je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes und reichen von einigen hundert Euro bis in einen deutlich höheren Bereich, den die Landesbauordnungen als Rahmen vorsehen.
Ob es zum Rückbau kommt, hängt davon ab, ob der Wintergarten materiell zulässig ist — also genehmigt worden wäre, wenn man den Bauantrag gestellt hätte. Dann ist meist eine nachträgliche Genehmigung gegen erhöhte Gebühren möglich. Verstößt der Bau dagegen gegen Abstandsflächen oder den Bebauungsplan, hilft auch das nicht. Hinzu kommt ein oft übersehenes Risiko: Bei einem nicht genehmigten Anbau kann die Gebäudeversicherung im Schadensfall Probleme machen, und beim Hausverkauf wird ein Schwarzbau regelmäßig zum Preisdrücker. Die Genehmigung vorher einzuholen ist schlicht die günstigere Variante.
Für verfahrensfreie Wintergärten entfällt die Wartezeit komplett. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren, das für die meisten Wintergärten greift, sehen viele Landesbauordnungen Entscheidungsfristen von etwa drei Monaten vor; in der Praxis liegt die Bearbeitungszeit häufig bei vier bis zehn Wochen, sofern die Unterlagen vollständig sind. Unvollständige Anträge sind der häufigste Grund für Verzögerungen, denn die Frist beginnt erst mit der Vollständigkeit zu laufen. Planen Sie das Verfahren realistisch in Ihren Zeitplan ein: Wer im Frühjahr im neuen Wintergarten sitzen will, sollte den Bauantrag im Herbst stellen.
Eine generelle Zustimmungspflicht gibt es nicht — solange Ihr Wintergarten alle Regeln einhält, kann der Nachbar den Bau nicht verhindern. Relevant wird er dort, wo Abstandsflächen ins Spiel kommen: Die Landesbauordnungen verlangen in der Regel drei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze, teils abhängig von der Wandhöhe. Wollen Sie näher an die Grenze bauen, brauchen Sie eine Abweichung — und dafür meist die schriftliche Zustimmung des Nachbarn oder die Übernahme einer Baulast auf dessen Grundstück.
Unabhängig von der Rechtslage gilt: Ein frühes Gespräch über das Bauvorhaben kostet nichts und verhindert die zermürbenden Streitigkeiten, die entstehen, wenn der Nachbar erst durch den Baukran von Ihren Plänen erfährt.
Das legt jedes Bundesland in seiner Landesbauordnung fest. Wo eine ausdrückliche Freistellung existiert, liegt die Grenze meist bei 20 bis 30 m² Grundfläche – etwa 30 m² in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hessen und Bremen, 20 m² in Brandenburg und Thüringen. Einige Länder begrenzen stattdessen den Rauminhalt, etwa Rheinland-Pfalz mit 50 m³. In Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein und dem Saarland gibt es dagegen keine Freistellung – dort ist der Wintergarten genehmigungspflichtig. Fast überall gilt die Freistellung nur für unbeheizte Wintergärten.
Ja, technisch ist das oft möglich, baurechtlich gilt der Umbau aber als Neubau eines Wintergartens. Die Genehmigung der bestehenden Terrassenüberdachung deckt den geschlossenen Anbau nicht ab. Prüfen sollten Sie außerdem, ob das vorhandene Fundament frostfrei gegründet ist und die Lasten der Verglasung trägt – häufig ist eine Ertüchtigung nötig.
Sobald er beheizt wird und dauerhaft als Aufenthaltsraum dient, etwa als Ess- oder Wohnzimmer-Erweiterung. Dann gelten die Wärmeschutzanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes, die Fläche zählt zur Wohnfläche, und das Vorhaben ist praktisch immer genehmigungspflichtig. Ein unbeheizter, nur zeitweise genutzter Glasanbau gilt dagegen nicht als Wohnraum.
Nicht automatisch – aber die Regel ist enger, als viele Ratgeber behaupten: Baden-Württemberg stellt keine Wintergärten mit fester Quadratmeter-Grenze frei, sondern unbeheizte Vorbauten ohne Aufenthaltsräume bis 40 m³ Brutto-Rauminhalt, und das nur im Innenbereich. Das entspricht grob 15 m² Grundfläche. Ein kleiner, unbeheizter Kaltwintergarten kann darunter fallen; größere oder beheizte Anbauten brauchen ein Verfahren. Abstandsflächen, Bebauungsplan und Statik gelten in jedem Fall.
Hinweis: Dieser Ratgeber bietet eine Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bauordnungen und Bebauungspläne ändern sich, und jedes Grundstück ist ein Einzelfall. Verbindliche Auskunft zu Ihrem Bauvorhaben gibt ausschließlich das zuständige Bauamt.
Wenn die Genehmigungsfrage geklärt ist, folgt meist die nächste: Was darf der Wintergarten eigentlich kosten? Einen realistischen Überblick nach Größe und Ausführung finden Sie in unserer Preisübersicht oder direkt im Konfigurator oben.
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